Hagerodt: Änderung der Brennverordnung lässt Fragen offen
Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass Brauchtumsfeuer, Osterfeuer usw. mit geeigneten Auflagen, die auch für Ausnahmeregelungen gelten müssten, richtigerweise nach wie vor zulässig sind. Außerdem sei klar, dass innerorts und ohne Einhaltung der Abstandsvorschriften grundsätzlich keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden dürften. Für die angeregten Ausnahmeregelungen empfiehlt die Fraktion nach erstmaliger Überprüfung eines Brennplatzes ein unbürokratisches späteres kostenfreies Anzeigeverfahren. „Die zuständigen Behörden behalten natürlich das jederzeitige Eingriffsrecht bei Missbräuchen“, so Hagerodt.
Die CDU-Kreistagsfraktion hat zu der Problematik, zu der viele Beschwerden von Vorstandsmitgliedern von Feldmarksgenossenschaften geführt haben, jetzt eine Anfrage beim Landrat gestellt. „Bei großen Baumschnittmaßnahmen ist ein Schreddertag der örtlichen Kommune oder eine kostenpflichtige Entsorgung über die Kreisdeponien kein zumutbarer Ersatz.“ Der Landrat wird gebeten, mit dem Landvolk und der Landwirtschaftskammer sowie den Feldmarksgenossenschaften ein Lösungsgespräch zu führen und ggf. bei der Landesregierung eine Änderung der Verordnung anzustoßen. Hagerodt: „Denn die Landesregierung hat offenbar diese Problematik noch nicht erkannt.“