Die jüngst erzielte Übereinkunft zwischen Bund und Ländern ist aus Sicht des CDU-Kreisverbandes Northeim ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Lösung des Problems. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Politik bis 2019 damit beauftragt, die Grundsteuer zu reformieren, da die bisherigen Erhebungsgrundlagen mit zum Teil 80 Jahre alten Werten veraltet waren.
Für die Kommunen insbesondere im strukturschwachen südlichen Niedersachsen ist es wichtig, dass das Aufkommen konstant bleibt. Nur so können die Städte und Gemeinden ihren Aufgaben gerecht werden. Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht im Interesse der Kommunalpolitik sein, Haus- und Grundstückseigentümer sowie die Land- und Forstwirtschaft stärker zu belasten. Bei dem jetzt gefundenen Modell werden zur Grundstücksbewertung die Bodenrichtwerte, das Alter der Gebäude und die durchschnittlichen Mietwerte herangezogen. Ein guter Kompromiss, der zum einen den Anspruch einer realistischen Bewertung gerecht wird und zum anderen den bürokratischen Aufwand für die Kommunen in Grenzen hält. Eine detailierte Einzelbewertung hätte zusätzliches Personal erfordert, dass letztendlich von den Steuerzahlern hätte bezahlt werden müssen. Keiner hätte etwas davon gehabt, weder Kommune noch Eigentümer. Die CDU hofft, dass bis zum Jarhesende der Komprimiss in Gesetzesform gegossen werden kann, damit die Kommunen mit Blick auf die Haushaltsberatungen Planungssicherheit haben.
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