CDU legt Fragenkatalog zum möglichen Rathauskauf vor
Einbeck (oH). „Unsere Linie zu diesem Thema ist und bleibt ganz klar: kein Kauf zu diesen astronomischen Vorstellungen“, macht Fraktionsvorsitzender Dirk Ebrecht deutlich. Er verweist auf gutachterliche Marktwertbetrachtungen, die den Wert um mehrere Millionen Euro niedriger sehen. Dabei seien neue Zeitwertberechnungen überhaupt noch nicht berücksichtigt. „Was bitte“, so Ebrecht, „sollte uns reiten, dieses Gebäude offenbar weit überteuert zu kaufen? Es gibt sicher auch andere und vor allem günstigere Lösungen.“ So müsse auch über ein Auslaufen des Mietvertrages nachgedacht werden. Ob dann eine andere Immobilie oder auch ein Neubau für die Verwaltung in Betracht komme, müsse man überlegen, berechnen und bewerten. Nach jetzigem Stand hätte die Stadt Einbeck bei einem Kauf nach Ablauf der eigentlichen Mietzeit in rund zehn Jahren noch einen Schuldenberg von mindestens fünf Millionen Euro für das Neue Rathaus in den Büchern. Daran könne die CDU-Fraktion nichts Sinnvolles finden.
Überhaupt so die Christdemokraten in einer Stellungnahme, gäbe es nach wie vor eine Reihe von Fragen, Ungereimtheiten und Informationsdefizite rund um das Thema Neues Rathaus. Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, hat die CDU die vorhandenen Informationen gesammelt, ausgewertet und einen Fragen- und Antragskatalog daraus entwickelt. Dieser ist der Bürgermeisterin zugegangen, um noch vor der nächsten Ratssitzung Antworten zu haben und alle Ratsmitglieder auf den gleichen Informationsstand zu bringen.
Nach Befürchtungen der CDU seien weder die die Höhe des Mietzinses von derzeit rund 470.000 Euro jährlich noch der geforderte Kaufpreis von mehr als 9.000.000 Euro realistisch. Man müsse derzeit davon ausgehen, dass die Investitionskosten des Umbaus weit niedriger waren, als damals öffentlich angegeben. Es könne sein, dass die heutigen Zahlen auf falschen Grundlagen zustande gekommen seien. Um Licht in dieses Dunkel zu bringen, habe man mehr als 20 Fragen gestellt, über deren Beantwortung sich Verwaltung und auch Rat gleichermaßen Gedanken machen sollten.
Bei dem großen Finanzvolumen und den langfristigen Folgen gelte das Sorgfaltsprinzip in ganz besonderer Weise. Auch sollte den Bürgerinnen und Bürgern hier ein höheres Informations- und Mitspracherecht eingeräumt werden: „Wenn für den Möncheplatz ein Bürgerbegehren nötig war, dann will man hier mehr als neun Millionen Euro quasi im Vorbeiflug ausgeben? Nicht mit uns“, macht Ebrecht die Linie der CDU-Fraktion unmissverständlich deutlich.